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FTS Rocket EDW Repeater B8/B20/B1


GSM Product-Icon LTE Product-Icon 800 MHz LTE Product-Icon 1800 MHz

FTS Rocket ELW: Der Universal Repeater



Der Repeater FTS Rocket ELW verstärkt die klassischen Frequenzen (B8/B20/B1). Mit dem Triple Bandrepeater kann so eine allgemeine Versorgung von Mobilfunksignalen im Gebäude ermöglicht werden. Dieser Repeater kann für alle Netzbetreiber eingesetzt werden. Mit den 20dBm Sendeleistung kann der Repeater kleine und mittelgroße Objekte sehr gut versorgen. Ist das Frequenzband LTE 800 MHz nicht vorhanden, so ist der Rocket ELW die bessere Lösung. In Kombination mit dem Kabelverstärker kann der FTS Rocket ELW auch für die Installation in größeren Objekten eingesetzt werden.

Highlights des FTS Rocket ELW Repeaters

  • GSM 900 MHz, LTE 800 MHz und LTE 2100 MHz
  • Deutschsprachige Montageanleitung
  • Automatische und manuelle Leistungseinstellung
  • Upload schaltet sich bei Nichtnutzung ab
  • Display für Statusanzeige und Einrichtung
  • Konform mit ETSI & 3GPP Standards

Mobilfunkverstärker & die rechtlichen Rahmenbedingungen

Repeater können, wenn sie optimal installiert werden, Ihr Mobilfunk-Signal enorm aufwerten. Es existieren aber juristische Spannungsfelder, z.B. in Deutschland mit dem § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zum 1. Dezember 2021 erfolgte eine vollständige Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Aus § 55 wurde § 91. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat, zum Schutz der Mobilfunk-Netzbetreiber (Vodafone, Telekom & Telefónica), den Betrieb von Repeatern in Deutschland dahingehend verboten, dass s.g. „Pseudonetze" die Hauptnetze nicht beeinträchtigen dürfen. Die Nutzung der Frequenzen ist offiziell den Anbietern vorbehalten.

In der Praxis spielt dieser Umstand dann eine Rolle, wenn Ihr Repeater nicht nur in Ihrem Haus bzw. auf Ihrem Unternehmensgelände das Signal verstärkt, sondern z.B. den Empfang des Nachbarn nachweisbar stört oder gar direkt das Hauptnetz beeinflusst. Man darf also das Mobilfunk-Signal nicht uneingeschränkt verstärken. Wenn die Netzbetreiber oder die BNetzA eine Störung der Hauptnetze registrieren, wird die Ursache ermittelt und es können Bußgelder verhängt werden.

In Österreich (Drei, A1, T-Mobile) und der Schweiz (Swisscom, Sunrise, Salt) gelten grundlegend ähnliche Regeln. Verantwortlich sind jeweils die Betreiber einer Repeater-Anlage. Hersteller (Huaptec, Amplitec & Co.) oder Händler (z.B. FTS Hennig) können nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bitte beachten Sie dies bei der Auswahl eines geeigneten Gerätes und kalkulieren Sie das Risiko mit ein.

Datenblätter / Dokumente
Bedienungsanleitung Bedienungsanleitung folgt

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FTS Rocket ELW: Der Universal Repeater



Der Repeater FTS Rocket ELW verstärkt die klassischen Frequenzen (B8/B20/B1). Mit dem Triple Bandrepeater kann so eine allgemeine Versorgung von Mobilfunksignalen im Gebäude ermöglicht werden. Dieser Repeater kann für alle Netzbetreiber eingesetzt werden. Mit den 20dBm Sendeleistung kann der Repeater kleine und mittelgroße Objekte sehr gut versorgen. Ist das Frequenzband LTE 800 MHz nicht vorhanden, so ist der Rocket ELW die bessere Lösung. In Kombination mit dem Kabelverstärker kann der FTS Rocket ELW auch für die Installation in größeren Objekten eingesetzt werden.

Highlights des FTS Rocket ELW Repeaters

  • GSM 900 MHz, LTE 800 MHz und LTE 2100 MHz
  • Deutschsprachige Montageanleitung
  • Automatische und manuelle Leistungseinstellung
  • Upload schaltet sich bei Nichtnutzung ab
  • Display für Statusanzeige und Einrichtung
  • Konform mit ETSI & 3GPP Standards

Mobilfunkverstärker & die rechtlichen Rahmenbedingungen

Repeater können, wenn sie optimal installiert werden, Ihr Mobilfunk-Signal enorm aufwerten. Es existieren aber juristische Spannungsfelder, z.B. in Deutschland mit dem § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zum 1. Dezember 2021 erfolgte eine vollständige Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Aus § 55 wurde § 91. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat, zum Schutz der Mobilfunk-Netzbetreiber (Vodafone, Telekom & Telefónica), den Betrieb von Repeatern in Deutschland dahingehend verboten, dass s.g. „Pseudonetze" die Hauptnetze nicht beeinträchtigen dürfen. Die Nutzung der Frequenzen ist offiziell den Anbietern vorbehalten.

In der Praxis spielt dieser Umstand dann eine Rolle, wenn Ihr Repeater nicht nur in Ihrem Haus bzw. auf Ihrem Unternehmensgelände das Signal verstärkt, sondern z.B. den Empfang des Nachbarn nachweisbar stört oder gar direkt das Hauptnetz beeinflusst. Man darf also das Mobilfunk-Signal nicht uneingeschränkt verstärken. Wenn die Netzbetreiber oder die BNetzA eine Störung der Hauptnetze registrieren, wird die Ursache ermittelt und es können Bußgelder verhängt werden.

In Österreich (Drei, A1, T-Mobile) und der Schweiz (Swisscom, Sunrise, Salt) gelten grundlegend ähnliche Regeln. Verantwortlich sind jeweils die Betreiber einer Repeater-Anlage. Hersteller (Huaptec, Amplitec & Co.) oder Händler (z.B. FTS Hennig) können nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bitte beachten Sie dies bei der Auswahl eines geeigneten Gerätes und kalkulieren Sie das Risiko mit ein.

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