FTS Rocket EDL Repeater B20/B8/B3
Hersteller | |
Rating | |
Art.Nr. | FTS 96136 |
EAN | 4260265971538 |
Lieferzeit |
FTS Rocket EDL: Der Universal Repeater für Sprache und LTE
Highlights des FTS Rocket EDL Repeaters
- ✓ Grundversorgung für Internet und Sprache
- ✓ LTE 800 MHz, GSM 900 MHz und LTE 1800MHz
- ✓ Deutschsprachige Montageanleitung
- ✓ Automatische und manuelle Leistungseinstellung
- ✓ Upload schaltet sich bei Nichtnutzung ab
- ✓ Display für Statusanzeige und Einrichtung
- ✓ Konform mit ETSI & 3GPP Standards
Mobilfunkverstärker & die rechtlichen Rahmenbedingungen
Repeater können, wenn sie optimal installiert werden, Ihr Mobilfunk-Signal enorm aufwerten. Es existieren aber juristische Spannungsfelder, z.B. in Deutschland mit dem § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zum 1. Dezember 2021 erfolgte eine vollständige Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Aus § 55 wurde § 91. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat, zum Schutz der Mobilfunk-Netzbetreiber (Vodafone, Telekom & Telefónica), den Betrieb von Repeatern in Deutschland dahingehend verboten, dass s.g. „Pseudonetze" die Hauptnetze nicht beeinträchtigen dürfen. Die Nutzung der Frequenzen ist offiziell den Anbietern vorbehalten.
In der Praxis spielt dieser Umstand dann eine Rolle, wenn Ihr Repeater nicht nur in Ihrem Haus bzw. auf Ihrem Unternehmensgelände das Signal verstärkt, sondern z.B. den Empfang des Nachbarn nachweisbar stört oder gar direkt das Hauptnez beeinflusst. Man darf also das Mobilfunk-Signal nicht uneingeschränkt verstärken. Wenn die Netzbetreiber oder die BNetzA eine Störung der Hauptnetze registrieren, wird die Ursache ermittelt und es können Bußgelder verhängt werden.
In Österreich (Drei, A1, T-Mobile) und der Schweiz (Swisscom, Sunrise, Salt) gelten grundlegend ähnliche Regeln. Verantwortlich sind jeweils die Betreiber einer Repeater-Anlage. Hersteller (Huaptec, Amplitec & Co.) oder Händler (z.B. FTS Hennig) können nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bitte beachten Sie dies bei der Auswahl eines geeigneten Gerätes und kalkulieren Sie das Risiko mit ein.
FTS Rocket EDL: Der Universal Repeater für Sprache und LTE
Highlights des FTS Rocket EDL Repeaters
- ✓ Grundversorgung für Internet und Sprache
- ✓ LTE 800 MHz, GSM 900 MHz und LTE 1800MHz
- ✓ Deutschsprachige Montageanleitung
- ✓ Automatische und manuelle Leistungseinstellung
- ✓ Upload schaltet sich bei Nichtnutzung ab
- ✓ Display für Statusanzeige und Einrichtung
- ✓ Konform mit ETSI & 3GPP Standards
Mobilfunkverstärker & die rechtlichen Rahmenbedingungen
Repeater können, wenn sie optimal installiert werden, Ihr Mobilfunk-Signal enorm aufwerten. Es existieren aber juristische Spannungsfelder, z.B. in Deutschland mit dem § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zum 1. Dezember 2021 erfolgte eine vollständige Neufassung des Telekommunikationsgesetzes. Aus § 55 wurde § 91. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat, zum Schutz der Mobilfunk-Netzbetreiber (Vodafone, Telekom & Telefónica), den Betrieb von Repeatern in Deutschland dahingehend verboten, dass s.g. „Pseudonetze" die Hauptnetze nicht beeinträchtigen dürfen. Die Nutzung der Frequenzen ist offiziell den Anbietern vorbehalten.
In der Praxis spielt dieser Umstand dann eine Rolle, wenn Ihr Repeater nicht nur in Ihrem Haus bzw. auf Ihrem Unternehmensgelände das Signal verstärkt, sondern z.B. den Empfang des Nachbarn nachweisbar stört oder gar direkt das Hauptnez beeinflusst. Man darf also das Mobilfunk-Signal nicht uneingeschränkt verstärken. Wenn die Netzbetreiber oder die BNetzA eine Störung der Hauptnetze registrieren, wird die Ursache ermittelt und es können Bußgelder verhängt werden.
In Österreich (Drei, A1, T-Mobile) und der Schweiz (Swisscom, Sunrise, Salt) gelten grundlegend ähnliche Regeln. Verantwortlich sind jeweils die Betreiber einer Repeater-Anlage. Hersteller (Huaptec, Amplitec & Co.) oder Händler (z.B. FTS Hennig) können nicht zur Verantwortung gezogen werden. Bitte beachten Sie dies bei der Auswahl eines geeigneten Gerätes und kalkulieren Sie das Risiko mit ein.
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